Stiftung
Jeder von uns leistet seinen Beitrag. Die einen geben Geld, andere haben innovative Ideen und wieder andere Zeit. Geldgeber – Ideengeber – Zeitgeber. Gemeinsam lässt sich solches Engagement bündeln. Und Vielfalt gestalten. Ideen- und Geldgeber wollen nichts mehr dem Zufall überlassen. Sie wollen ihre Ziele verbindlich geregelt wissen. Sie gründen Stiftungen zu Lebzeiten oder für den Todesfall. Das ist ihr gutes Recht.
Leistungsprofil:
- Stiftungsgründung
- Stiftungsgründung im Erbfall
- Stiftungssatzung
- Antrag auf Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung
- Unselbstständige Stiftung
- Treuhandvertrag
- Beratung des Stiftungsgremiums
Sie haben Fragen, rufen Sie uns an.
Brigitte Hentschke Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
07135-974990, b.hentschke@hentschke-bluekle.de |